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   OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01   

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https://dejure.org/2001,2536
OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01 (https://dejure.org/2001,2536)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.06.2001 - 15 W 20/01 (https://dejure.org/2001,2536)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 15 W 20/01 (https://dejure.org/2001,2536)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25
    Wohnungseigentum - Nießbrauch - Stimmrecht des Wohnungseigentümers - Nutzung und Verwaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 1086 (Ls.)
  • FGPrax 2001, 185
  • ZMR 2001, 1004
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01
    Aus dieser Mitgliedschaft folgt sein Stimmrecht als Mitverwaltungsrecht im Sinne des § 21 Abs. 1 WEG (so der BGH in seiner Entscheidung vom 01.12.1988 - V ZB 6/88 - zum Wohnungsanwärter, BGHZ 106, 113, 119).

    Eine Aufteilung des Stimmrechts danach, wessen Angelegenheiten durch die Beschlussfassung berührt werden, stößt auf unüberwindbare praktische Schwierigkeiten und lässt sich nicht vereinbaren mit der Notwendigkeit, das Stimmrecht an klare Voraussetzungen zu binden (vgl. die bereits zitierte Entscheidung des BGH zum Wohnungsanwärter, BGHZ 106, 113, 119f).

  • KG, 01.04.1987 - 24 W 3131/86

    Stimmrecht bei nießbrauchbelastetem Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01
    Einer dahingehenden abschließenden Entscheidung stehen jedoch die auf sofortige weitere Beschwerden ergangenen Beschlüsse des 24. Zivilsenats des Kammergerichts vom 01.04.1987 - 24 W 3131/86 - (abgedruckt in OLGZ 1987, 417 = NJW-RR 1987, 973 = MDR 1987, 674) und des 2. Zivilsenats des OLG Hamburg vom 10.09.1987 (abgedruckt in NJW-RR 1988, 267) entgegen; denn auf der Grundlage der vom Kammergericht und OLG Hamburg vertretenen Rechtsauffassung müsste der Senat die Entscheidungen der Vorinstanzen aufheben und die angefochtenen Beschlüsse der Eigentümerversammlung für ungültig erklären.

    Allerdings haben das Kammergericht (OLGZ 1987, 417 = NJW-RR 1987, 973 = MDR 1987, 674) und ihm folgend das OLG Hamburg (NJW-RR 1988, 267) die Auffassung vertreten, dem Nießbraucher an Wohnungseigentum stehe im Hinblick auf die für den Nießbraucher an einem Bruchteil eines Miteigentums in § 1066 Abs. 1 BGB getroffene Regelung das alleinige Stimmrecht jedenfalls in den Angelegenheiten zu, die sich auf die Verwaltung und die Nutzung des nießbrauchsbelasteten Wohnungseigentums beziehen.

  • OLG Hamburg, 10.09.1987 - 2 W 21/86

    Anspruch auf Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01
    Einer dahingehenden abschließenden Entscheidung stehen jedoch die auf sofortige weitere Beschwerden ergangenen Beschlüsse des 24. Zivilsenats des Kammergerichts vom 01.04.1987 - 24 W 3131/86 - (abgedruckt in OLGZ 1987, 417 = NJW-RR 1987, 973 = MDR 1987, 674) und des 2. Zivilsenats des OLG Hamburg vom 10.09.1987 (abgedruckt in NJW-RR 1988, 267) entgegen; denn auf der Grundlage der vom Kammergericht und OLG Hamburg vertretenen Rechtsauffassung müsste der Senat die Entscheidungen der Vorinstanzen aufheben und die angefochtenen Beschlüsse der Eigentümerversammlung für ungültig erklären.

    Allerdings haben das Kammergericht (OLGZ 1987, 417 = NJW-RR 1987, 973 = MDR 1987, 674) und ihm folgend das OLG Hamburg (NJW-RR 1988, 267) die Auffassung vertreten, dem Nießbraucher an Wohnungseigentum stehe im Hinblick auf die für den Nießbraucher an einem Bruchteil eines Miteigentums in § 1066 Abs. 1 BGB getroffene Regelung das alleinige Stimmrecht jedenfalls in den Angelegenheiten zu, die sich auf die Verwaltung und die Nutzung des nießbrauchsbelasteten Wohnungseigentums beziehen.

  • OLG Hamm, 12.12.2000 - 15 W 109/00

    Eigentümerversammlung in Wohnwagen des Verwalters - Zumutbarkeit - Zeit zwischen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01
    Der Ort muss daher verkehrsüblich und zumutbar sein, um allen Wohnungseigentümern die Teilnahme zu ermöglichen und nicht zu erschweren (vgl. Senat FGPrax 2001, 64 = NJW-RR 2001, 516; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 418; …
  • BayObLG, 28.10.1998 - 2Z BR 137/98

    Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01
    Wegen eines Verstoßes gegen die Ladungsfrist von einer Woche sind auf die rechtzeitige Anfechtung die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse nach § 23 Abs. 4 WEG aber dann nicht für ungültig zu erklären, wenn feststeht, dass sie ohne den Einberufungsmangel ebenso gefasst worden wären (BayObLG NZM 1999, 130 = WuM 1999, 642; KG NJWE-MietR 1997, 134; Palandt/Bassenge, BGB, 60. Aufl., § 24 WEG Rn.10).
  • OLG Frankfurt, 09.08.1982 - 20 W 403/82

    Streit um die Kostentragung nach Erledigung der Hauptsache eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01
    Der Ort muss daher verkehrsüblich und zumutbar sein, um allen Wohnungseigentümern die Teilnahme zu ermöglichen und nicht zu erschweren (vgl. Senat FGPrax 2001, 64 = NJW-RR 2001, 516; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 418; …
  • BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 53/98

    Antragsrecht eines Nießbrauchers an einem Wohnungseigentum im Verfahren über die

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01
    bb) Der 2.Zivilsenat des BayObLG hat in seiner Entscheidung vom 25.06.1998 - 2Z BR 53/98 - (BayObLGZ 1998, 145 = FGPrax 1998, 178 = NJW-RR 1999, 1535 = DNotZ 1999, 585 - MittBayNot 1999, 65 mit Anm. Roll = MDR 1999, 152 mit Anm. Riecke) den Standpunkt eingenommen, dem Nießbraucher an einem Wohnungseigentum stehe nicht, auch nicht in Angelegenheiten, die die Nutzung von Sondereigentum oder gemeinschaftlichem Eigentum oder die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums betreffen, das Stimmrecht zu.
  • BGH, 12.07.1977 - VI ZR 61/76

    Kauf eines Grundstücks - Ablösung von Grundpfandrechten - Bedingung für die

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01
    Der BGH habe im Übrigen für die Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (§ 1093 BGB) an einem Wohnungseigentum bereits ausgesprochen (MDR 1977, 299 = Rpfleger 1977, 55 = DNotZ 1978, 177), dass im Wohnungseigentumsrecht nicht etwa Sonderregeln gelten würden, wonach die Inhaber beschränkter dinglicher Rechte an einem Wohnungseigentum von der Stimmrechtsausübung ausgeschlossen wären; vielmehr stände in dem Fall, in dem sich die beschrankt persönliche Dienstbarkeit (Wohnrecht) des § 1093 BGB an einem Wohnungseigentum auf alle Räume des Sondereigentums erstrecke, dem Dienstbarkeitsberechtigten die Ausübung des Stimmrechts insoweit zu, als die Beschlussfassung die Benutzung dieser Räume und die Mitbenutzung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen berühre.
  • KG, 04.09.1996 - 24 W 6566/95

    Auswirkung eines Ladungsfehlers auf einen Wohnungseigentümerbeschluss; Bestehen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01
    Wegen eines Verstoßes gegen die Ladungsfrist von einer Woche sind auf die rechtzeitige Anfechtung die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse nach § 23 Abs. 4 WEG aber dann nicht für ungültig zu erklären, wenn feststeht, dass sie ohne den Einberufungsmangel ebenso gefasst worden wären (BayObLG NZM 1999, 130 = WuM 1999, 642; KG NJWE-MietR 1997, 134; Palandt/Bassenge, BGB, 60. Aufl., § 24 WEG Rn.10).
  • LG München I, 14.06.1993 - 6 T 2408/93

    Ladungsmängel bei der Einberufung einer Wohnungseigentumversammlung; Stimmrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01
    (1) Ein Teil ist wie das KG und das OLG Hamburg der Auffassung, aufgrund von § 1066 BGB komme dem Nießbraucher das alleinige Stimmrecht bei allen Beschlüssen zu, die sich auf die Verwaltung, den Gebrauch und die Nutzung des mit dem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentums beziehen, d.h. in allen Angelegenheiten nach den §§ 15, 16 Abs. 1, 21 Abs. 3, 26 Abs. 1 und 28 Abs. 5 WEG; in allen übrigen Fällen, insbesondere bei Verfügungen soll das Stimmrecht dem Wohnungseigentümer verbleiben (RGRK/Augustin, 13. Aufl., § 25 WEG Rn.24; Erman/Ganten, BGB, 10. Aufl., § 25 WEG Rn.3; Staudinger/Frank, 13. Bearbeitung, § 1066 BGB Rn.12; Bärmann, Wohnungseigentum Rn.239; Deckert-Gruppe 5, 29; ebenso: LG München II NJW-RR 1994, 1497; LG Ingolstadt MittBayNot 1996, 440).
  • LG Ingolstadt, 13.11.1995 - 1 T 1280/95

    Stellung des Nießbrauchers in der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen des Kammergerichts in Berlin vom 1. April 1987 (OLGZ 1987, 417) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. September 1987 (NJW-RR 1988, 267) gehindert und hat deshalb die Sache mit Beschluß vom 19. Juni 2001 (NZM 2001, 1086 = ZMR 2001, 1004 = ZWE 2001, 560 = RNotZ 2001, 450 = OLGR Hamm 2001, 375 = DWE 2001, 154) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • AG Dortmund, 27.03.2018 - 512 C 31/17

    Keine Eigentümerversammlungen in der Waschküche!

    Versammlungsort und Versammlungsstätte müssen so beschaffen sein, dass eine ordnungsmäßige Durchführung der Eigentümerversammlung gewährleistet (OLG Hamm ZMR 2001, 1004; OLG Hamm NJW-RR 2001, 516 (517) und allen Wohnungseigentümern die Teilnahme an der Versammlung möglich ist.
  • LG München I, 27.09.2018 - 36 S 18251/16

    Fehlerhafte Einladung zur Eigentümerversammlung

    dd) Weiter rechtfertigt das Vorliegen eines formellen Mangels nach der Rechtsprechung dann unter Umständen nicht die Ungültigerklärung der hierauf beruhenden Beschlüsse, wenn der Anfechtende die Beschlüsse mit der Anfechtungsklage in der Sache nicht angreift (OLG Hamm, ZMR 2001, 1004 ff.).
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